Ausbildung

Soll der LKW-Führerschein (Klasse C+C1) oder der Bus-Führerschein (Klasse D+D1) gewerblich genutzt werden (es wird mit der Fahrtätigkeit Geld verdient), so muss unabhängig von der Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) vorliegen. Diese Grundqualifikation erlangt der Bewerber für den Güter- oder Personenverkehr.

Detailierte Informationen sind in den entsprechenden Führerscheinklassen zu finden.