Seminare

Aufbauseminar (ASF)
Teilnehmer sind Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger einer Motorrad- oder Pkw-Klasse), die wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Gruppengröße: mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer.

Seminarumfang:
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt.

Zeitrahmen: mindestens 2, höchstens 4 Wochen.

Durchführung:
Da es hin und wieder schwierig ist die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen arbeiten wir mit den Fahrschulen Ehmke in Wolgast, Heidmann Usedom und Reimann in Ahlbeck zusammen. Dabei greift jede Fahrschule auf einen Teilnehmer-Pool zurück und gestaltet der Reihe nach Aufbauseminare. So können auch die von den Behörden geforderten Fristen eingehalten werden. Es handelt sich bei diesen Seminaren nicht um Fahrschulunterricht! Also keine Wiederholung der Fahrerlaubnis und keine Prüfung. Regelmäßige und pünktliche Teilnahme sowie die aktive Mitarbeit sind entscheidend für das Erlangen der Teilnahmebescheinigung, am Ende des Seminars.

FES (Fahreignungsseminar)
Es ersetzt seit dem 1. Mai 2014 im Zuge der Reform des Punktesystems das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer sowie die verkehrspsychologische Beratung, mit denen bis zum 30. April 2014 Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden konnten. [1]
Wenn der Punktestand eines Inhabers einer Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister vier oder fünf Punkte erreicht, ist der Betroffene durch die zuständige Behörde zu ermahnen. Beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten ist er zu verwarnen. Dabei ist er jeweils auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann um sein Verkehrsverhalten zu verbessern. Bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden, wobei diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Der verkehrspädagogische Teil kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit maximal sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Er besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer. Zwischen den Modulen sollen die Teilnehmer im Rahmen einer Hausaufgabe „Übungen zur Selbstbeobachtung“ durchführen. Die Module müssen in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden. Wir erledigen die verkehrspädagogischen Teilmaßnahme.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Der verkehrspsychologische Teil wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Sitzungen. In der ersten Sitzung soll das Verhalten des Teilnehmers analysiert werden, das zu den Verstößen führt, und es sollen Lösungsstrategien entwickelt werden. Als Hausaufgabe zwischen den Sitzungen soll das eigene Verkehrsverhalten kritisch beobachtet und die erarbeiteten Lösungsstrategien erprobt werden. In der zweiten Sitzung, die frühestens drei Wochen nach der ersten durchgeführt werden darf, werden die Erfahrungen der Selbstbeobachtung besprochen sowie die erarbeiteten Lösungsstrategien verfestigt. Zur Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme sind Verkehrspsychologen berechtigt.