Führerscheinklassen

PKW - Personenkraftwagen

Klasse B197

ab 01.04.2021 - Automatik + Prüfung = Schaltung!

Voraussetzungen, Antragstellung und Theorieausbildung wie in Klasse B.

ABER: Obwohl KEIN Antrag auf Automatik gestellt wurde, darf auf Automatik geschult und geprüft werden. Trotzdem ist es möglich, nach bestandener praktischer Prüfung uneingeschränkt alle Kfz der Klasse B (auch mit Schaltgetriebe) zu fahren. Man muss lediglich während der Ausbildung 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen absolviert haben und den sicheren Umgang in einer 15-minütigen internen Prüfung (nur mit Fahrlehrer) nachgewiesen haben!
Die 10 Fahrstunden können auch als besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten, die ohnehin Pflicht sind) abgegolten werden.

Der Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 197 kann uneingeschränkt im In- und Ausland genutzt werden.
Damit sehen wir eine deutliche Vereinfachung der Fahrausbildung, gekoppelt mit u. U. günstigeren Preis!

Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Anhänger über 750 kg sind möglich, wenn zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht über 3,5 t liegt.

  • Mindestalter: 18 Jahre (max. 8 Personen+ Fahrer)
  • Theorie: Grundstoff: 12 (6) Doppelstunden + Pkw-Unterricht 2 Doppelstunden
  • Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (á 45min), Überlandfahrten/5, Autobahnfahrten/4, Nachtfahrten/3

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden)
  • Aktueller Sehtest
  • Ein aktuelles Passbild

Glossar: (..) bedeutet - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins

Klasse B mit 17 Jahren:

Natürlich gibt es auch bei uns die Möglichkeit am sogenannten "Begleiteten Fahren mit 17" teilzunehmen.
Dabei kann ab 17 bis zum 18. Geburtstag in Deutschland mit Begleitperson Auto gefahren werden. Diese muss zur Antragstellung folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung max. 1 Punkt (nach neuem Bußgeldkatalog)

Grundsätzlich ist die theoretische und praktische Ausbildung identisch mit Klasse B, nur alles ein Jahr früher.
 
Das heisst also:

  • Anmeldung: frühestens 6 Monate vor dem 17.Lebensjahr
  • Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17.Lebensjahr
  • Praxisprüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17.Lebensjahr

    Nach dem 18. Geburtstag bekommt man den "richtigen" Führerschein ausgehändigt.
Klasse B96

Klasse b96 (Komplett prüfungsfrei!) zusätzlich zur klasse b (bf 17). Anhänger über 750 kg zgm (Kombination bis 4,25 t)

  • Theorie: 2,5 Stunden a 60 min
  • Praxis: 3,5 Stunden a 60 min Übungsstunden + 1 Stunde Fahrübungen

Nach Ende der Ausbildung bekommt der Schüler von uns eine Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle, erst danach kann der Führerschein ausgehändigt werden.

Klasse BE

Zusätzlich zur Klasse B: Anhänger über 750 kg Gesamtmasse. (Kombination Zugfahrzeug + Anhänger über 4,25 t Gesamtmasse.) Damit ist die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 7 t Gesamtmasse möglich! (Zugfahrzeug maximal 3,5 t + Anhänger maximal 3,5 t)

Theorie: Kein Theorieunterricht, wenn laut Antragstellung die Ausbildung der Klasse B parallel mit Klasse BE verläuft, dann auch keine extra Theorie-Prüfung! Sollte die Antragstellung nur für die Klasse BE verlaufen muss vom Vorbesitz Klasse B ausgegangen werden.

Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (á 45min), Überlandfahrten/3, Autobahnfahrten/1, Nachtfahrten/1

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Die praktische Prüfung ist erst nach bestandener Prüfung der Klasse B möglich.

Motorrad

Klasse B196

OHNE PRÜFUNG!

Krafträder bis 125 ccm Hubraum mit Beschränkung auf 11 kw (15 PS). Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 Kw/kg
Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Vorbesitz Klasse B

  • Theorie: 4 Doppelstunden (à 90 min)
  • Praxis:   5 Doppelstunden (à 90 min)

KEINE Antragstellung! Nach Absolvierung wird von uns eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und diese bei der Führerscheinstelle eingereicht!
Klasse B196 berechtigt nicht zur Aufstiegsprüfung in die Klasse A2 nach 2 Jahren Vorbesitz (wie bei A1 möglich).

Klasse A1

Krafträder bis 125 ccm Hubraum mit Beschränkung auf 11 kw (15 PS). Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 Kw/kg

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90 min) absolviert. Grundstoff: 12 (6) Doppelstunden + Motorrad-Unterricht: 4 Doppelstunden
  • Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (á 45min), Überlandfahrten/5, Autobahnfahrten/4, Nachtfahrten/3

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden)
  • Aktueller Sehtest
  • Ein aktuelles Passbild

Glossar: (..) bedeutet - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins

Klasse A2

Krafträder bis 35 KW (47,6 PS). Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90 min) absolviert. Grundstoff: 12 (6) Doppelstunden + Motorrad-Unterricht: 4 Doppelstunden.
  • Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (á 45min), Überlandfahrten/5 (3), Autobahnfahrten/4 (2), Nachtfahrten/3 (1)

Bei Aufstieg von der Klasse A1 (Vorbesitz länger als zwei Jahre) entfallen sämtliche Sonderfahrstunden! Anderenfalls gelten die in (*) stehenden Sonderfahrstunden.

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden)
  • Aktueller Sehtest
  • Ein aktuelles Passbild

Glossar: (..) bedeutet - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins

Klasse A

Direkteinstieg Krafträder über 35 KW (47,6 PS)

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90 min) absolviert.
  • Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (á 45min), Überlandfahrten/5 (3), Autobahnfahrten/4 (2), Nachtfahrten/3 (1), Grundstoff: 12 (6) Doppelstunden + Motorrad-Unterricht: 4 Doppelstunden.

Bei Aufstieg von der Klasse A2 (Vorbesitz länger als zwei Jahre) entfallen Theorie und Prüfung sowie sämtliche Sonderfahrstunden!

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden)
  • Aktueller Sehtest
  • Ein aktuelles Passbild

Glossar: (..) bedeutet - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins

LKW - Lastkraftwagen

Klasse C1

Lastkraftwagen über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist mindestens Vorbesitz Klasse B
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Befristung bis zum 50. Geburtstag, dann alle 5 Jahre erneute amtsärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten
  • Sollte der Führerschein gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Beschleunigte Grundqualifikation" nachzuweisen. (140 Stunden Ausbildung in der Fahrschule + Prüfung bei der IHK 90 min)

Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90min) absolviert.
Grundstoff: 6 Doppelstunden + LKW-Unterricht: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Führerschein-Vorbesitz:

  • Vorbesitz B - 6 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz D1 - 2 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz D - 2 Doppelstunden (je 90 min)

Praxis: Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab. Die Anzahl der geforderten Sonderfahrstunden gliedert sich wie folgt:

Sonderfahrstunden (je 45 min) - B auf C1 und C1 auf C1E:

  • Überland/3
  • Autobahn/1
  • Nacht/1

C1 und C1E in gemeinsamer Ausbildung:

  • Überland - Solo/1 - Zug/3 - Gesamt/4
  • Autobahn - Solo/1 - Zug/1 - Gesamt/2
  • Nacht - Solo/0 - Zug/2 - Gesamt/2

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
Klasse C1E

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse geführt hinter Lastkraftwagen der Klasse C1

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist Vorbesitz Klasse C1 (kann aber auch in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erlangt werden)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Befristung bis zum 50. Geburtstag, dann alle 5 Jahre erneute amtsärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten
  • Sollte der Führerschein gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Beschleunigte Grundqualifikation" nachzuweisen. (140 Stunden Ausbildung in der Fahrschule + Prüfung bei der IHK 90 min)

Theorie: ohne theoretische Prüfung

Praxis: Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab. Die Anzahl der geforderten Sonderfahrstunden gliedert sich wie folgt auf:

Sonderfahrstunden (je 45 min) - C1 auf C1E:

  • Überland 3
  • Autobahn 1
  • Nacht 1

C1 und C1E in gemeinsamer Ausbildung:

  • Überland - Solo/1 - Zug/3 - Gesamt/4
  • Autobahn - Solo/1 - Zug/1 - Gesamt/2
  • Nacht - Solo/0 - Zug/2 - Gesamt/2

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
Klasse C

Lastkraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist mindestens Vorbesitz klasse B
  • Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. (ohne lehrgang, prüfung bei der ihk 4 Stunden Theorie + 3,5 Stunden Praxis)
  • Befristung auf 5 Jahre, dann erneute amtsärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten
  • Sollte der Führerschein ab 21 gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Beschleunigte Grundqualifikation" nachzuweisen. (140 Stunden Ausbildung in der Fahrschule + Prüfung bei der IHK 90 min)

Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90min) absolviert.
Grundstoff: 6 Doppelstunden + LKW-Unterricht: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Führerschein-Vorbesitz:

  • Vorbesitz B - 10 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz C1 - 4 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz D1 - 4 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz D - 2 Doppelstunden (je 90 min)

Praxis: Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab. Die Anzahl der geforderten Sonderfahrstunden gliedert sich wie folgt:

Sonderfahrstunden (je 45 min) - B auf C und C auf CE:

  • Überland/5
  • Autobahn/2
  • Nacht/3

C und CE in gemeinsamer Ausbildung:

  • Überland - Solo/3 - Zug/5 - Gesamt/8
  • Autobahn - Solo/1 - Zug/2 - Gesamt/3
  • Nacht - Solo/0 - Zug/3 - Gesamt/3

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
Klasse CE

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse geführt hinter Lastkraftwagen der Klasse C

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist Vorbesitz Klasse C (kann aber auch in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erlangt werden)
  • Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. (ohne Lehrehrgang, Prüfung bei der IHK 4 Stunden Theorie + 3,5 Stunden Praxis)
  • Befristung auf 5 Jahre, dann erneute amtsärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten
  • Sollte der Führerschein ab 21 gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Beschleunigte Grundqualifikation"
    nachzuweisen (140 Stunden Ausbildung in der Fahrschule + Prüfung bei der IHK 90 min)

Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben ! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90min) absolviert. Grundstoff: 6 doppelstunden, Anhänger-Unterricht: 4 Doppelstunden.

Praxis: Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab. Die Anzahl der geforderten Sonderfahrstunden gliedert sich wie folgt auf:

Sonderfahrstunden (je 45 min) - B auf C und C auf CE:

  • Überland/5
  • Autobahn/2
  • Nacht/3

C und CE in gemeinsamer Ausbildung:

  • Überland - Solo/3 - Zug/5 - Gesamt/8
  • Autobahn - Solo/1 - Zug/2 - Gesamt/3
  • Nacht - Solo/0 - Zug/3 - Gesamt/3

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild

Bus

Klasse D1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätzen (außer dem Führersitz) gesamtlänge maximal 8m + Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist mindestens Vorbesitz Klasse B
  • Mindestalter 21 Jahre (1)
  • Befristung auf 5 Jahre, dann erneute amtsärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten MPU bei Ersterwerb einmalig und ab 50. Lebensjahr zu jeder Verlängerung erforderlich
  • Sollte der Führerschein gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Berufskraftfahrerqualifikation" nachzuweisen

die Klasse D1 kann auch erworben werden:

Mit 18 Jahren für Bewerber, die den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/-in" oder Fachkraft im Fahrbetrieb abgeschlossen haben

Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90min) absolviert. Grundstoff: 6 Doppelstunden + Bus-Unterricht: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Führerschein-Vorbesitz:

  • Vorbesitz B - 10 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz C - 4 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz C1 - 4 Doppelstunden (je 90 min)

Praxis: Im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen sind beim Bus-Führerschein nicht nur die Mindestanzahl der Sonderfahrstunden, sondern auch der Übungsstunden vorgeschrieben. Die zutreffende Anzahl (à 45min) ergibt sich aus dem Vorbesitz:

Vorbesitz C - mehr als 2 Jahre:

  • Übung/6
  • Überland/4
  • Autobahn/2
  • Nacht/2

Vorbesitz C - bis 2 Jahre:

  • Übung/8
  • Überland/8
  • Autobahn/4
  • Nacht/4

Vorbesitz B/C1 - mehr als 2 Jahre:

  • Übung/16
  • Überland/8
  • Autobahn/4
  • Nacht/4

Vorbesitz B/C1 - bis 2 Jahre:

  • Übung/41
  • Überland/19
  • Autobahn/12
  • Nacht/7

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
  • Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)
Klasse D1E

Anhänger über 750 kg hinter Kraftfahrzeugen der Klasse D1. Grundvoraussetzung ist der Vorbesitz Führerschein Klasse D1. Gleiches gilt für die Antragstellung und das Mindestalter.

Theorie: entfällt

Praxis:

  • 4 Übungsstunden (Minimum)
  • 3 Überlandstunden
  • 1 Autobahnstunde
  • 1 Nachtfahrstunde

Ausbildungsstunden a 45min!

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
  • Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)
Klasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausser dem Führersitz) + Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Besonderheiten der Ausbildungsklasse:

  • Voraussetzung ist mindestens Vorbesitz Klasse B
  • Mindestalter 24 Jahre (1)
  • Befristung auf 5 Jahre, dann erneute amtsärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten MPU bei Ersterwerb einmalig und ab 50. Lebensjahr zu jeder Verlängerung erforderlich
  • Sollte der Führerschein gewerblich genutzt werden, ist zusätzlich die "Berufskraftfahrerqualifikation" nachzuweisen

(1) die Klasse D kann auch erworben werden:

  • a) Mit 18 Jahren für Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von (2)
  • b) Mit 20 Jahren unter den Bedingungen von (2)
  • c) mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (ohne Lehrgang, Prüfung bei der IHK 240 min Theorie + 210 min Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation (3) nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  • d) Mit 23 Jahren nach Beschleunigter Grundqualifikation (3) nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

(2) gilt für Bewerber, die den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/-in" oder Fachkraft im Fahrbetrieb abgeschlossen haben

(3) Ausbildung in der Fahrschule (130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis + Prüfung bei der IHK 90 min) bzw. als Umsteiger mit LKW-Vorbesitz (32,5 Stunden Theorie + 2,5 Stunden Praxis + Prüfung bei der IHK 60 min)

Theorie: Die Teilnahme am Theorie-Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben! Pro Sitzung werden jeweils 2 Doppelstunden (à 90min) absolviert. Ggrundstoff: 6 Doppelstunden + Bus-Unterricht: Anzahl der Doppelstunden abhängig vom Führerschein-Vorbesitz:

  • Vorbesitz B - 18 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz C - 8 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz C1 - 12 Doppelstunden (je 90 min)
  • Vorbesitz D1 - 8 Doppelstunden (je 90 min)

Praxis: Im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen sind beim Bus-Führerschein nicht nur die Mindestanzahl der Sonderfahrstunden, sondern auch der Übungsstunden vorgeschrieben. Die zutreffende Anzahl (à 45min) ergibt sich aus dem Vorbesitz:

Vorbesitz C mehr als 2 Jahre:

  • Übung/7
  • Überland/8
  • Autobahn/4
  • Nacht/3

Vorbesitz C bis 2 Jahre:

  • Übung/14
  • Überland/16
  • Autobahn/8
  • Nacht/6

Vorbesitz B/C1 mehr als 2 Jahre:

  • Übung/33
  • Überland/12
  • Autobahn/8
  • Nacht/5

Vorbesitz B/C1 bis 2 Jahre:

  • Übung/45
  • Überland/22
  • Autobahn/14
  • Nacht/8

Vorbesitz D1:

  • Übung/20
  • Überland/5
  • Autobahn/5
  • Nacht/5

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
  • Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)
Klasse DE

Anhänger über 750 kg hinter Kraftfahrzeugen der Klasse D. Grundvoraussetzung ist der Vorbesitz Führerschein Klasse D. Gleiches gilt für die Antragstellung und das Mindestalter. Ein Erwerb ist nicht möglich unter der Bedingung (1D) (siehe Klasse D)

Theorie: entfällt

Praxis:

  • 4 Übungsstunden (Minimum)
  • 3 Überlandstunden
  • 1 Autobahnstunde
  • 1 Nachtfahrstunde

Ausbildungsstunden a 45min!

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden) unbegrenzt gültig
  • Amtsärztliche (max. 1 Jahr alt) und Augenärztliche Untersuchung (max. 2 Jahre alt)
  • Ein aktuelles Passbild
  • Führungszeugnis (max. 3 Monate alt)

Traktor

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit 2 Anhängern) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger).

  • Mindestalter: 16 Jahre (unter 18 Jahren bbH auf 40 km/h begrenzt)
  • Theorie: Grundstoff: 12 (6) Doppelstunden + Traktor-Unterricht 6 Doppelstunden (Klammer gilt für Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins)

Für Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die erforderliche Anzahl hängt also ganz vom Leistungs- und Lernvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.

Sonderfahrstunden entfallen.

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Erste Hilfe (mindestens 9 Stunden)
  • Aktueller Sehtest
  • Ein aktuelles Passbild